Gastbeitrag

2027 wird’s ernst: Automatischer Informationsaustausch für Krypto durch CARF & DAC8

1. April 2026

Ein Wendepunkt für die steuerliche Praxis

Mit der Einführung von CARF (Crypto Asset Reporting Framework) und der EU-Richtlinie DAC8 steht die Besteuerung von Kryptowährungen vor einem grundlegenden Umbruch. Was bislang häufig durch Informationslücken geprägt war, entwickelt sich seit Anfang 2026 zu einem System mit umfassender Transparenz und automatischem Datenaustausch.

Für Steuerberater bedeutet das einen klaren Paradigmenwechsel. Krypto-Sachverhalte werden künftig nicht mehr nur im Einzelfall aufbereitet, sondern entwickeln sich zu einem strukturierten Massenphänomen, vergleichbar mit dem automatischen Informationsaustausch im Bankensektor. Die Erwartungshaltung der Finanzverwaltung wird entsprechend steigen, ebenso wie das Risiko für Mandanten bei unvollständiger Deklaration.

Die zentrale Veränderung: Meldung durch Dienstleister

Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Situation liegt darin, dass die Meldepflicht nicht mehr rein beim Steuerpflichtigen liegt, sondern auch Krypto-Dienstleistern einbezieht. Börsen, Broker und bestimmte Wallet-Anbieter sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2026 relevante Nutzerdaten zu erfassen und diese ab 2027 an die zuständigen Steuerbehörden zu übermitteln, welche diese international mit aktuell 70 Jurisdiktionen teilen werden.

Diese Systematik erhöht die Entdeckungswahrscheinlichkeit erheblich. Während bislang viele Sachverhalte nur im Rahmen von Außenprüfungen oder gezielten Anfragen sichtbar wurden, erfolgt künftig ein automatisierter Datenfluss in großem Umfang. Für die Beratungspraxis bedeutet das: Die Finanzverwaltung wird über Informationen verfügen, die sich direkt mit den abgegebenen Steuererklärungen abgleichen lassen.

Transparenz statt Anonymität

Ein wesentlicher Ausgangspunkt für die künftige Besteuerung ist das Verständnis der technologischen Grundlagen. Kryptowährungen sind nicht anonym, sondern pseudonym. Sämtliche Transaktionen werden dauerhaft auf der Blockchain gespeichert und sind öffentlich einsehbar.

Zwar enthalten diese Daten zunächst keine direkten personenbezogenen Informationen, jedoch entsteht durch die Verknüpfung mit KYC-Daten (Know Your Customer), die bei der Nutzung von Börsen erhoben werden, eine eindeutige Zuordnung zu natürlichen Personen. Sobald diese Verbindung hergestellt ist, lässt sich die gesamte Transaktionshistorie eines Steuerpflichtigen nachvollziehen.

Für die Beratungspraxis bedeutet das, dass die Argumentation mit vermeintlicher Intransparenz faktisch entfällt. Die Kombination aus technischer Nachvollziehbarkeit und regulatorischem Zugriff führt zu einer deutlich verbesserten Informationslage auf Seiten der Finanzverwaltung.

Umfang der übermittelten Daten

Die im Rahmen von CARF und DAC8 übermittelten Informationen gehen deutlich über reine Bestandsdaten hinaus. Neben klassischen Identifikationsmerkmalen wie Name, Adresse und Steuer-ID werden insbesondere Transaktionsdaten gemeldet. Dazu zählen sowohl der Tausch von Kryptowährungen untereinander als auch der Wechsel in Fiat-Währungen sowie Ein- und Auszahlungen.

Besondere Relevanz hat zudem die zunehmende Erfassung von Wallet-Strukturen. Künftig wird in vielen Fällen angegeben werden müssen, ob es sich bei einer Zieladresse um eine eigene Wallet oder um eine Drittwallet handelt. Damit entsteht ein deutlich klareres Bild der tatsächlichen Vermögensbewegungen eines Steuerpflichtigen.

Auch wenn bestimmte Bereiche wie Staking oder DeFi-Erträge derzeit noch nicht vollständig harmonisiert geregelt sind, ist davon auszugehen, dass sich die Meldepflichten hier perspektivisch weiter ausweiten werden.

Umfang der gemeldeten Informationen

Die im Rahmen von CARF und DAC8 übermittelten Daten umfassen sowohl Identifikations- als auch Transaktionsinformationen. Neben klassischen Stammdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer werden insbesondere die Handels- und Zahlungsströme erfasst.

Dazu gehören der Tausch von Kryptowerten untereinander, Transaktionen in Fiat-Währungen sowie Ein- und Auszahlungen. Darüber hinaus gewinnt die Zuordnung von Wallets an Bedeutung. In vielen Fällen wird künftig ersichtlich sein, ob Transfers an eigene Wallets oder an Dritte erfolgen.

Auch wenn einzelne Bereiche wie Staking, Lending oder DeFi-Erträge derzeit noch nicht vollständig harmonisiert geregelt sind, ist davon auszugehen, dass sich die Meldepflichten hier weiterentwickeln werden. Für Steuerberater empfiehlt es sich daher, bereits heute eine möglichst umfassende Betrachtung aller Krypto-bezogenen Einkünfte vorzunehmen.

Umgang mit vergangenen Besteuerungszeiträumen

Auch wenn die automatische Meldung formal erst Daten ab 2026 umfasst, besteht keine vollständige Abschirmung für frühere Jahre. Steuerbehörden können weiterhin gezielte Auskunftsersuchen an Krypto-Dienstleister richten und so auch historische Daten anfordern.

Erste Fälle aus der Praxis zeigen, dass entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Daraus ergibt sich für Steuerberater ein klarer Handlungsbedarf: Die steuerliche Aufarbeitung vergangener Krypto-Aktivitäten sollte aktiv erfolgen. Ein rein abwartendes Verhalten erhöht das Risiko späterer Konflikte erheblich.

Für Steuerberater ergibt sich daraus eine verstärkte Verantwortung in der Sachverhaltsaufklärung und Mandantenberatung. Insbesondere die frühzeitige Sensibilisierung für steuerliche Pflichten und Risiken gewinnt an Bedeutung. Viele Mandanten unterschätzen weiterhin die Transparenz des Systems sowie die Konsequenzen unvollständiger Angaben.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Dokumentation. Die korrekte steuerliche Behandlung von Kryptowerten setzt eine vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller Transaktionen voraus. Angesichts der Vielzahl an Plattformen, Wallets und Transaktionstypen stellt dies in der Praxis eine erhebliche Herausforderung dar.

Bedeutung digitaler Lösungen

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz spezialisierter Softwarelösungen erheblich an Bedeutung. Die manuelle Aufbereitung von Transaktionsdaten ist in vielen Fällen nicht praktikabel und birgt ein erhöhtes Fehlerrisiko.

Tools wie Blockpit ermöglichen eine automatisierte Aggregation und Auswertung von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Transaktionen können importiert, klassifiziert und in steuerlich verwertbare Reports überführt werden. Für die Beratungspraxis bedeutet dies nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch eine verbesserte Nachvollziehbarkeit im Rahmen von Prüfungen.

Fazit

Mit CARF und DAC8 wird der Kryptobereich endgültig in den internationalen steuerlichen Informationsaustausch integriert. Die bisherigen Informationslücken schließen sich, und die Transparenz gegenüber den Finanzbehörden steigt deutlich.

Für Steuerberater bedeutet dies, dass Kryptowährungen nicht länger als Randthema behandelt werden können. Vielmehr entwickelt sich der Bereich zu einem festen Bestandteil moderner Steuerberatung, der sowohl fachliches Know-how als auch geeignete Prozesse und technische Unterstützung erfordert.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen ermöglicht es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig neue Beratungspotenziale zu erschließen.

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