Das österreichische Krypto-Steuerregime
Mit der Ökosozialen Steuerreform vom 1. März 2022 hat Österreich einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung der Besteuerung von Kryptowährungen mit jener von Aktien unternommen. Obwohl diese Anpassung für eine angemessenere Behandlung dieser neuen Finanzinstrumente sorgt, bleiben dennoch viele Sonderfälle und Ausnahmen bestehen, die es zu beachten gilt. Vor allem bei der Aufarbeitung von Krypto-Aktivitäten der letzten Jahre muss nun sowohl auf die alte als auch neue Rechtslage Rücksicht genommen werden. Ebenso stellt die rasche Entwicklung des Krypto-Sektors sowie Decentralized Finance sowohl Steuerzahlende als auch Steuerberatende vor ständig neue Herausforderungen.
Visualisierung der Krypto-Steuer-Zeitlinie
Die beigefügte Grafik illustriert eindrucksvoll die zeitliche Entwicklung der Krypto-Steuerregelungen in Österreich. Hier lassen sich verschiedene Phasen erkennen, die wichtige Veränderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen darstellen:
- 01.03.2021: Alle vor diesem Datum angeschafften Kryptowährungen gelten als Altbestand, alle anschließend erworbenen als Neubestand.
- Von 01.03.2021 bis 01.03.2022: In diesem Zeitraum gilt die Besonderheit, dass Kryptowährungen des Neubestands, die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, noch immer dem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 55% unterliegen. Ebenso sind Staking-Erträge bei Zufluss als sonstige Einkünfte zu versteuern.
- Ab 01.03.2022: Krypto-zu-Krypto Tauschgeschäfte werden nicht mehr als steuerpflichtige Realisierung angesehen (hauptsächlich gemäß § 27b). Zuflüsse aus Staking werden mit Anschaffungskosten 0 verbucht und sind erst bei späterer Realisierung steuerpflichtig.
- Es kann freiwillig auch ab dem 01.01.2022 in die neue Rechtslage optiert werden.
- Ab 01.01.2023: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen, die ab dem 01. Jänner 2023 zufließen, sind mit dem Durchschnittswertverfahren (ACB) zu berechnen. Vor diesem Datum gilt noch freie Tranchenzuordnung oder FIFO.
- Ab 01.01.2024: Österreichische CASPs (Crypto Asset Service Providers) müssen bei in Österreich steuerpflichtigen Nutzer:innen die Krypto-KESt automatisch abziehen. Dies gilt jedoch nur für Kursgewinne aus Spot-Trading und umfasst keine NFTs, Derivate, tokenisierte Edelmetalle etc.
Während der Kapitalertragsteuerabzug für eine kleine Gruppe von Krypto-Anlegern eine Vereinfachung bringt, nutzen in der Regel viele dieser Investoren mehrere (ausländische) Börsen und Wallets, die einen vollständigen Steuerabzug unmöglich machen. Ebenso kann eine Gegenverrechnung von Gewinnen und Verlusten mehrerer Plattformen nicht automatisch berücksichtigt werden und resultiert in potenziellen Rückforderungen, die aktiv veranlasst werden müssen. Für Steuerberatende und ihre Mandanten ist es daher essentiell, aktuelle Informationen und Werkzeuge zur Hand zu haben, die eine genaue und konforme Steuererklärung sowie -optimierung ermöglichen.
Blockpit als One-Stop-Lösung für Krypto-Steuern
Blockpit bietet modernste Software, um der wachsenden Komplexität im Bereich der Kryptobesteuerung gerecht zu werden. Die Kernfunktionen der Blockpit-Software umfassen den Datenimport zentraler und dezentraler Quellen, Anreicherung der Transaktionsdaten um Preisinformationen und Labels, Echtzeit-Steuerberechnung sowie länderspezifische Berichtsformate und Exporte auf Basis aktueller Gesetze.
Die verschiedenen Ebenen der Blockpit-Software von der Datenaggregation bis zum fertigen Steuerbericht werden in dieser Grafik verdeutlicht.
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- Dateninterpretation & Standardisierung: Diese Daten werden via Public Keys, API-Schnittstellen und CSV/Excel Formaten ausgelesen, interpretiert und standardisiert, um eine konsistente und präzise Steuerdokumentation zu gewährleisten.
- Steuerberechnung und Berichterstattung: Auf dieser Grundlage bietet Blockpit automatisierte Lösungen für die Steuerberechnung und Berichterstattung, die speziell auf die Bedürfnisse der Nutzer:innen zugeschnitten sind.
Blockpit bietet zudem eine umfassende und völlig transparente Verfahrensdokumentation, welche Partnern sowie Steuerbehörden offen gelegt wird, um klaren Einblick in die Steuerberechnung und generelle Funktionsweise der Software zu geben.
Unsere Referenzen im europäischen Raum
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Bei Interesse an einer Zusammenarbeit freuen wir uns über eine Kontaktanfrage an sales@blockpit.io. Blockpit bleibt weiterhin an der Spitze der Innovation im Bereich der Kryptobesteuerung und bietet Tools, die sowohl Behörden als auch privaten Nutzern helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen effektiv zu managen.